Allgemeine Dienstleistungsbedingungen
der L & R Handelsgesellschaft mbH (L & R)
im Geschäftsverkehr gegenüber den in § 310 Abs. 1 S. 1 BGB genannten Parteien.
1. Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen geltend in ihrer aktuellen Fassung für alle, auch zukünftige, Verträge mit dem Auftraggeber. Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur nach gesonderter Vereinbarung.
Alle Vereinbarungen, deren Änderungen, Erklärungen und Anzeigen bedürfen der Schriftform. Eine E-Mail erfüllt die Schriftform nur dann, wenn deren Empfang durch Mail oder anderweitig bestätigt wurde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers.
Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Vertragsgegenstand
L & R leistet die vereinbarten Dienste im vereinbarten Zeitraum. Ein Erfolg oder Werk ist nicht geschuldet. L & R ist berechtigt, Dritte mit der Leistung zu beauftragen.
Der Auftraggeber wird L & R auf Anforderung durch Informationen und Hinweise unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu gewährleisten.
L & R wird, soweit nicht anders vereinbart, den Auftraggeber wöchentlich über die erbrachten Leistungen informieren.
3. Vertragsdauer
Der unbefristete Dienstvertrag ist mit den Fristen des § 621 BGB kündbar:
- wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
- wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
- wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
- wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs
- wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. L & R kann insbesondere fristlos kündigen, wenn erkennbar wird, dass die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird.
4. Vergütung
L & R kann vom Auftraggeber eine Vorauszahlung von 50 % der voraussichtlichen Vergütung verlangen.
Die Rechnung ist fällig 10 Tage nach Rechnungsdatum. Im Falle des Verzuges ist die jeweilige Restforderung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Weitere Ersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen oder daraus Zurückbehaltungsrechte herleiten.
Der Auftraggeber tritt der dies annehmenden L & R in Höhe aller seiner, auch zukünftigen, Forderungen alle, auch zukünftige, Ansprüche gegen seine Auftraggeber ab, zu deren Erbringung L & R Dienste geleistet hat. L & R wird die Abtretung nicht offen legen, solange kein Zahlungsverzug des Auftraggebers vorliegt oder der Vertrag nicht aus wichtigem Grund gekündigt wurde.
Barauslagen und sonstige Kosten, die L & R in Erfüllung des Auftrages entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Verschwiegenheitspflicht
L & R ist verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
6. Haftung
Schadenersatzansprüche für Schlechtleistungen und Folgeschäden, Lohnausfall, Verzögerungsschäden gegen L & R sind bei leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal aber auf den Betrag der Vergütung für drei Tage, begrenzt, bis auf die in § 309 Nr. 7 a) und b) BGB genannten – kein Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden oder der in § 309 Nr. 7 a) und b) genannten Personen.
7. Sonstiges
Ist ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam, ist er durch eine Regelung zu ersetzen, die seinen Zweck möglichst erreicht. Der Rest bleibt bestehen.
Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters. Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Salvatorische Klause
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.